Der Artikel befasst sich mit einem weit verbreiteten Irrglauben unter kinderlosen Paaren, dass der überlebende Ehepartner automatisch alles erbt. Nach deutschem Erbrecht können Verwandte ersten und zweiten Grades (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen, Großeltern) Erbanteile geltend machen, sodass dem Ehepartner je nach ehelichem Güterstand möglicherweise nur die Hälfte oder drei Viertel des Nachlasses verbleiben. Rechtsexperten empfehlen kinderlosen Paaren, Testamente zu verfassen, in denen sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und Endbegünstigte benennen, um Erbengemeinschaften zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Vermögensverteilung ihren Wünschen entspricht.